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25.2. - 4.3. 2002

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DOKUMENT

 

 

STANDARD: Herr Bundeskanzler, die so genannten Benes-Dekrete sind nun zu einem europäischen Thema geworden. Was ist hier Österreichs weitere Linie?

Schüssel: Der Auslöser sind ja die vollkommen absurden Thesen des tschechischen Premiers Milos Zeman über die Sudetendeutschen als fünfte Kolonne Hitlers und der Vertreibung als geradezu milde Strafe. Gott sei Dank wird das immer stärker in Tschechien selbst abgelehnt. Und das Europäische Parlament beginnt mit einer rechtlichen Prüfung der Dekrete. Niemand kann die Benes-Dekrete ungeschehen machen, aber man muss die Rechtswirkungen dieser Dekrete abdrehen. Es können ja im heutigen Europa nicht Gerichtsurteile mit Berufung auf diese menschenrechtswidrigen Dekrete gefällt werden.

STANDARD: Die Tschechen fürchten dann Entschädigungsforderungen der Sudetendeutschen.

Schüssel: Das ist nicht juristisch zwingend. Sonst hätten ja wir zum Beispiel nicht freiwillig, ohne Druck von außen, in der Zwangsarbeiterfrage oder in der Frage der Entschädigung jüdischer Mitbürger etwas gesetzt. Die Forderungen der Vertriebenenverbände gehen selbstverständlich weiter, aber das kann man juristisch zunächst einmal trennen.

STANDARD: Sie empfehlen also den Tschechen eine freiwillige Entschädigung nach österreichischem Muster ?

Schüssel: Meine Empfehlung war immer zu sagen, das ist totes Unrecht - und dass das mit dem Beitritt zur EU auch rechtlich einwandfrei sichtbar wird. Damit sind nicht zwingend die Entschädigungsfragen verbunden, aber es ist ein Thema, das jeder mit sich ausmachen muss. Wir haben es für uns gelöst, und es war eigentlich eine Befreiung. Aber das muss Tschechien selbst diskutieren.